Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 1. August 2014

Wunderwerk GmbH

Wilhelm-Liebhaber-Straße 35
83607 Holzkirchen

Telefon: 089 70074325
Telefax: 089 70074436
E-Mail: kundendienst@wunderwerk.photo
Web: www.wunderwerk.photo

UID-Nr. DE246552649

Sitz der Gesellschaft: Holzkirchen
Amtsgericht München HRB 198674
Geschäftsführer: Dr. Stephanie Herre

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Wunderwerk GmbH, im Folgenden Wunderwerk Photographie genannt, erteilten Aufträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Lichtbilder im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von Wunderwerk Photographie hergestellten Produkte unter Einbeziehung von Bild- oder Videodaten, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen, wie zum Beispiel digitale Bild- oder Videodaten und deren Datenträger, Negative, Dia-Positive, Papierbilder sowie sonstige Produkte unter Einbeziehung von Bildern und Videos.

II. Vertragsabschluss

Der Auftraggeber erteilt Wunderwerk Photographie den Auftrag zur Anfertigung von Lichtbildern. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Wunderwerk Photographie oder mit der Vereinbarung eines Photographietermins mit Wunderwerk Photographie zustande, spätestens jedoch mit der Lieferung der bestellten Lichtbilder.

III. Urheberrecht

1. Wunderwerk Photographie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.

2. Die von Wunderwerk Photographie hergestellten Lichtbilder sind nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übergabe digitaler Bild- oder Videodaten sowie die Übertragung weiterer Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

3. Im Falle einer Übergabe digitaler Bild- oder Videodaten räumt Wunderwerk Photographie dem Auftraggeber das Nutzungsrecht der Bild- oder Videodaten nur zu dessen eigenen, privaten Gebrauch ein. Das schließt das Recht auf Vervielfältigung, auch auf Abzügen, und das Recht auf Veröffentlichung im Internet jeweils für den eigenen, privaten Gebrauch mit ein.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Preises an Wunderwerk Photographie.

5. Der Auftraggeber eines Bildnisses versichert, dass sämtliche abgebildete Personen ihr Einverständnis zum Anfertigen und Bearbeiten des Bildnisses durch Wunderwerk Photographie erteilt haben. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Auftraggeber.

6. Der Auftraggeber hat kein Recht, ohne Zustimmung von Wunderwerk Photographie das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Wunderwerk Photographie verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Wunderwerk Photographie zum Schadensersatz.

8. Wunderwerk Photographie ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, falls der Auftraggeber dieser Nutzung nicht bei Auftragserteilung schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.

9. Bei allen Photoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge, Hilfsmittel und Zwischenprodukte einschließlich digitale Bild- oder Videodaten im Eigentum von Wunderwerk Photographie.

IV. Preise und Zahlung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Preis gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet.

2. Wunderwerk Photographie ist berechtigt, den vereinbarten Preis bereits bei Auftragserteilung als Vorkasse zu fordern. Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung ist diese innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Pro Mahnung gelten Mahnspesen in Höhe von 5 Euro vereinbart zuzüglich der Kosten eines allenfalls eingeschalteten Inkassobüros oder Rechtsanwalts. Im Falle einer Rücklastschrift werden 3 Euro zuzüglich die angefallenen Bankspesen berechnet.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Wunderwerk Photographie.

V. Widerrufsrecht

1. Das Widerrufsrecht des Auftrages bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Lieferung von Lichtbildern ausgeschlossen, da die erstellten Lichtbilder nicht vorgefertigt sind und auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.

2. Überlässt Wunderwerk Photographie dem Auftraggeber Lichtbilder zur Ansicht oder Auswahl, verpflichtet sich der Auftraggeber, die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden, anderenfalls diese vom Auftraggeber zu bezahlen sind. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn dieser die Auswahl der Lichtbilder begehrt hat.

VI. Mängelansprüche

1. Ein Lichtbild ist mangelhaft, wenn es dem technischen Standard digitaler Fotobearbeitung nicht entspricht. Gleiches gilt, wenn das an Verbraucher gelieferte Lichtbild Transportschäden aufweist, die bis zur Ablieferung beim Auftraggeber entstanden sind.

2. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Wunderwerk Photographie zu machen. Danach gelten die gelieferten Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

3. Bei berechtigten Beanstandungen hat Wunderwerk Photographie zunächst das Recht zur Ersatzlieferung.

4. Hat der Auftraggeber Wunderwerk Photographie keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Auswahl und Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Auswahl, der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Wunderwerk Photographie behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Leichte farbliche Abweichungen bei Nachbestellung von Lichtbildern sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

VII. Haftung und Leistungsstörungen

1. Wunderwerk Photographie haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

2. Wunderwerk Photographie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert. Für Beschädigung oder Vernichtung von Bild- oder Videodaten des Auftraggebers haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert des Datenträgers.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Wunderwerk Photographie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insbesondere ist bei leichter Fahrlässigkeit jede Haftung für Beschädigungen oder Verlust von Bild- oder Videodaten des Auftraggebers ausgeschlossen.

4. Wunderwerk Photographie haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

5. Die Haftung von Wunderwerk Photographie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6. Wunderwerk Photographie ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, digitale Bild- oder Videodaten nach Ausführen des Auftrages zu löschen.

7. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern dieser nicht Verbraucher ist.

VIII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Wunderwerk Photographie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Wunderwerk Photographie ist berechtigt, Personen-, Bild- oder Videodaten des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, die mit der Bearbeitung der Bestellung beauftragt sind, insbesondere an Fotolabors und Versanddienstleister.

IX. Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

2. Erfüllungsort ist München.

3. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Hat der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Auftraggeber Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird München als Gerichtsstand vereinbart.

5. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.